AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Bertsch Outdoor Concepts

Kleingedrucktes ist leider auch bei uns unvermeidbar. Aber seien Sie sicher: Wenn es einmal Probleme gibt, werden wir uns gemeinsam mit Ihnen um eine unbürokratische Lösung bemühen!

 

1. Vertragsabschluss; Schriftform

a) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Montagebedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Käufer und uns, der unter der Bezeichnung Bertsch Outdoor Concepts auftretenden Firma (diese entnehmen Sie bitte dem Briefkopf). Alle Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden ist.

b) Vereinbarungen, Auftragsannahmen, Zusagen und Zusicherungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich ausgeschlossen werden.

c) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich bestätigt haben. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

 

2. Preise und Zahlung

a) Unsere Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. Verbraucher haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % pa, Unternehmer Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

b) Der vereinbarte Preis bezieht sich auf die ungeteilte Lieferung der vereinbarten Gesamtmenge. Montage, Versand, Versicherung und sonstige Nebendienstleistungen sind im Preis nur soweit wie schriftlich vereinbart enthalten. Der angebotene Kaufpreis ist befristet bindend für die Dauer von 14 Tagen.

c) Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

3. Lieferung, Transport, Eigentumsvorbehalt

a) Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind dennoch stets bemüht, unverbindlich zugesagte Lieferfristen einzuhalten.

b) Wenn ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten werden kann, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und einen neuen Termin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche des Käufers, z.B. Schadenersatzansprüche, sind vorbehaltlich der Ziffer 5f) ausgeschlossen.

c) Unternehmer tragen ab dem Zeitpunkt der Übergabe an einen Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware. Verbraucher tragen ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

d) Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

e) Wenn der Vertrag mehrere Teillieferungen vorsieht, ist jede Teillieferung als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, es sei denn, dem Käufer ist die Teillieferung nicht zumutbar.

f) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Käufer hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab, wobei der Käufer uns gegenüber weiterhin für die Bezahlung haftbar bleibt. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. Vermieterpfandrecht) sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

g) Befindet sich der Käufer trotz schriftlichen Hinweis unsererseits mit mehr als 10 Tagen in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 1% des Bruttokaufpreises pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung stellen.

 

4. Montage

a) Wir sind stets um eine für alle Beteiligten reibungslose Montage und Abwicklung bemüht. Dafür sind wir jedoch auch auf Informationen des Käufers angewiesen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, uns über den richtigen Ort der Montage zu informieren sowie dass etwaig erforderliche Genehmigungen und Nachweise der Statik vorliegen. Er stellt sicher, dass die maßgeblichen Mark- und Grenzpunkte vorhanden und gut sichtbar sind, sowie sämtliche Leitungen und Rohre, die sich im Zaunverlauf befinden, auf dem Gelände markiert und dem Montageteam schriftlich mitgeteilt worden sind. Dadurch sollen Verzögerungen und Ansprüche Dritter vermieden werden. Für Beschädigungen an unterirdischen Leitungen, die nicht markiert und/oder nicht mitgeteilt waren, übernimmt der Käufer im Innenverhältnis die Haftung und stellt uns von einer Haftungsinanspruchnahme frei, die auf Beeinträchtigungen von den genannten Leitungen beruhen.

b) Beim Einbau von Zaun- und Torbauteilen an vorhandene Bauwerke oder Strukturen obliegt die Beurteilung, ob die vorgesehene Bausubstanz für die Montage geeignet ist, gänzlich dem Käufer. Für daraus entstehende Schäden kann keine Gewährleistung übernommen werden.

c) Der für eine Montage vereinbarte Preis setzt einen normal grabbaren Boden (Bodenklasse 3 und 4) voraus, der ein einfaches Ausheben von Pfostenlöchern oder Einrammen von Pfosten ermöglicht. Wenn diese Bodenbeschaffenheit nicht gegeben ist, oder dies während der Montage sichtbar wird (z.B. Fels, Steine, Beton, Wurzeln, Sumpf, gefrorener Boden), hat der Käufer den dadurch bedingten Zeitmehraufwand mit einem Stundensatz in Höhe von € 76,00 inkl. gesetzliche MwSt. sowie den Material-, Maschinen und Auslagenmehraufwand zu erstatten. Gleiches gilt, wenn die Zauntrasse erhebliche Steigungen bzw. Gefälle (d.h. über 10%) enthält und/oder wenn die Montagestelle aus nicht uns zurechenbaren Gründen nicht unmittelbar mit dem LKW erreicht werden kann.

d) Um ein ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen, hat sich der Kunde zu bemühen, die Zauntrasse und einen gemähten Arbeitsraum von ca. 2 Meter entlang, oder je 1 Meter links und rechts der Zaunlinie freizuhalten. Sofern dazu die Information bzw. Einwilligung von Nachbarn notwendig ist, hat sich der Kunde um die diesbezügliche Kommunikation zu kümmern. Die Ausführung der Arbeiten muss ohne Unterbrechung gewährleistet sein.

e) Das Wiederherstellen von Deckbelägen, Verbundsteinplätzen, Rasen, Beseitigung, Verteilung, Abfuhr und Entsorgung von Aushub und Abraummaterial sind nur insoweit Vertragsbestandteil, als diese durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Andernfalls werden diese Tätigkeiten, wenn der Käufer sie verlangt, oder wir diese als notwendig erachten, gesondert verrechnet.

 

5. Gewährleistung und Schadenersatz

a) Eigenschaften und Wirksamkeit der Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

b) Fotos und Kataloge können nicht immer ein naturgetreues Bild der Produkte in der Realität wiedergeben. Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten daher als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Kleinere Abweichungen der Abmessungen, Qualitätsmerkmalen, der Farbnuance, des Glanzgrades, der Struktur, kleine Farbschäden sowie durch Umwelteinflüsse hervorgerufene Veränderungen sind zu tolerieren und lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Natürlicher Verschleiß der Ware nach Gefahrübergang stellt keinen Mangel dar.

c) Im Fall von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.

d) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer den Kaufpreis angemessen mindern. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

e) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

f) Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter und/oder auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht und/oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall wird die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften unberührt der vorstehenden Haftungsbeschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.

g) Wenn ein Mangel durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, Missachtung unserer Gebrauchsanweisungen, und/oder nicht vorschriftsgemäße Wartung verursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn unsere Ware auf ungeeignetem Baugrund montiert wird bzw. wenn eine solche Art der Montage von uns – trotz Hinweis auf die Problematik durch uns – verlangt wird.

 

6. Verjährung

Die Gewährleistungsansprüche verjähren beim Kauf neuer Sachen für Verbraucher in zwei Jahren, für Unternehmer in einem Jahr. Beim Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Gewährleistungsansprüche für Verbraucher und Unternehmer in einem Jahr. Für Ansprüche wegen Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung der Sache.

 

7. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen dazu, wie Ihre Daten von uns verarbeitet werden und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung (auch abrufbar unter.

 

8. Streitbeilegungsverfahren

a) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten bei Online-Käufen haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu wenden (https://ec.europa.eu/consumers/odr).

b) Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und bereit.

 

9. Aufgrund der Maß bzw. Sonderanfertigung für den Kunden besteht kein Widerrufsrecht.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

b) Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder verlegt eine Partei nach dem Vertragsabschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Wenn der Käufer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

c) Es gilt das Recht des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln. Es wird die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die von Inhalt und Zweck möglichst nahekommt. Bei Verbrauchern soll im Fall einer unwirksamen oder undurchführbaren Klausel eine wirksame Klausel treten, die gesetzlich vorgesehen ist.